Informationen für Helferkreise
Liebe Ehrenamtliche in den Helferkreisen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen,
wir von der vhs Dachau freuen uns sehr und danken Ihnen sehr herzlich, dass Sie Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Anmeldung zu unseren Integrationskursen unterstützen.
Besonders angwiesen sind wir auf Ihre Hilfe bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die einen Alphabetisierungskurs brauchen. Bitte unterstützen Sie diese Personen besonders bei der Antragstellung, bzw. beim Anmeldeprozess in unserem Haus.
Im folgenden finden Sie einige wichtige Informationen und Anträge, die die Anmeldung für unsere Integrationskurse betreffen.
Darüber hinaus können Sie natürlich jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, wir unterstützen Sie gerne:
Hauptverantwortlicher für Integration an der vhs Dachau: Christian Grau christian.grau@vhs-dachau.de
Verwaltungsmitarbeiter Herr Stephan Felgenhauer und Frau Petra Engel: integration@vhs-dachau.de
Gesetzliche Grundlage
Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist auf der Grundlage der Ingerationskursverordnung und des §44 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Den Wortlaut dieser Texte finden Sie unter den folgenden Links:
Seit dem 01.01.2023 ist auch das „Gesetz zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts“ gültig. Die wichtigsten Informationen können diesem Trägerrundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnommen werden:
Anträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Antrag für Zugewanderte mit Aufenthaltstitel, EU-Bürger, EWR-Bürger
Der "Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß §5 Absatz 1 Integrationskursverordnung (IntV)" richtet sich Ausländerinnen und Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben (ein aktueller Aufenthaltstitel muss vorhanden sein), Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Das Merkblatt bietet genauere Informationen:
Das dazugehörige Antragsformular:
Antrag für Zugewanderte mit offenem Aufenthaltsstatus
Seit dem 01.01.2023 sind die Intergartionskurse durch das „Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ für sehr viele Zugewanderte geöffnet, deren Aufenthaltsstatus noch zu klären ist.
Folgende Personenkreise sind von der Neuregelung betroffen:
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG
- Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
- Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG
- Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 5 AufenthG
Das dazugehörige Merkblatt erläutert dies genauer:
Das dazugehörige Antragsformular finden Sie hier:
Antrag für deutsche Staatsangehörige
Der "Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) für deutsche Staatsangehörige gemäß §44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)" richtet sich an Teilnehmer*innen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber "nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen" (AufenthG §44 Abs. 4).
Antrag auf Kostenbefreiuung
Sollte mit dem Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs der Antrag auf Kostenbefreiung noch nicht geschehen sein, können Sie diesen mit diesem Formular stellen:
Weitere Hilfsangebote
Wenn Sie Hilfe bei den Anträgen benötigen, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Sie können aber auch die Kontaktmöglichkeiten des BAMF nutzen:
Bei Fragen zu den Integrationskursen können Sie sich entweder telefonisch an den Bürgerservice des BAMF unter 0911 - 943-0 wenden oder das Kontaktformular nutzen.